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Hits: 2392 Replies: 3
RG48 (RG48)
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Gerd Junginger
03.Jan.09 |
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Hallo, von Telefunken wird als erstes Fertigungsdatum 1933 genannt. Produziert wurden bis 1945 laut Fertigungsunterlagen TFK insgesamt 11565 Stück. Danach wurden bis 1948 noch 24 produziert. Sammlergrüße Gerd Junginger |
Ernst Erb
04.Jan.09 |
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Grüezi Herr Junginger |
Gerd Junginger
04.Jan.09 |
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Hallo Herr Erb, ja es gibt ein Dokument von Telefunken mit der Bezeichnung "Die Fertigung der Werke" die sowohl die Gesamtzahlen, als auch einzelne Produktionsdaten enthält. Ich kenne zufällig den Sammler, der die originalen Dokumente besitzt, aber unerwähnt bleiben möchte. Abgesehen davon, wurden Teile der Dokumentation an anderer Stelle schon vorher veröffentlich. Die Frage für mich ist, ob wir überhaupt solche Zahlen ohne weiteres veröffentlichen dürfen und nicht gegen Urheberrecht verstoßen ? Da in diesem Dokument Angaben bis 1974 enthalten sind, wäre doch die Frist noch nicht abgelaufen (70 Jahre ?). Wie beurteilen sie das ? Grüße Gerd Junginger |
Ernst Erb
04.Jan.09 |
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Grüezi Herr Junginger Andere Unterlagen wie Produktionszahlen, die lange zurück liegen, sind sowieso frei. Leider geistern viel zu viele Meinungen über Fristen durch die Internet-Welt. Das war zu verschiedenen Zeiten und bei verschiedenen Ländern unterschiedlich. Details führen hier zu weit. Nur ein Beispiel aus einem anderen Gebiet: Ein Patent hat je nach Land (und Epoche) etwa eine Schutzfrist von 12 bis 16 Jahren. Für den Eigenbedarf darf man die immer ausnutzen. Nach Verfall auch für kommerzielle Zwecke. Oft ist es sogar so, dass man ein Patent durch Nichtzahlung der Patentgebühren viel früher verfallen lässt. Ich hatte sogar zwei Patente angemeldet, erhalten, und sofort fallen gelassen, nur um zu verhindern, dass die Idee von irgend einer Firma patentiert und teuer in Lizenz gegeben wird, was die Entwicklung (Ökologie) gehindert hätte. Urheberrecht bedingt "ein Werk", sei es eine besondere Fotografie, die man kommerziell nutzen möchte, ein Buch, Heft etc. das man verkauft - sonst hat man kein wirtschaftliches Interesse. Das ist der eine Teil. Der andere ist das "Ansehen", das mit dem wirtschaftlichen Interesse nichts zu tun hat - aber wieder mit "einem Werk", was auch ein Aufsatz sein kann. Eine nicht reine Fleissarbeit (wie das Telefonbuch), sondern wo eine "Eigenart" mit eingeht. Reine Geschäftsprozesse (wenn öffentlich zugänglich), Preise, Prospekte etc. sind da wirklich "nicht dabei". |
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