AZ1 (AZ1)
AZ1 (AZ1)
AZ1, AZ11, AZ12
Zweiweggleichrichter
Anwendung: Gleichrichtung des Netzwechselstromes zur Erzeugung von Anodengleichspannung in Wechselstromnetzempfängern.
Eigenschaften: AZ1 bzw. AZ11, als Einheitstype praktisch für alle Empfänger mit einfacher Endstufe ausreichend, als Einweg- oder Zweiweggleichrichter verwendbar.
AZ12, Spezialröhre mit größerer Belastung, insbesondere für Empfänger mit Gegentaktendstufen. AZ11 und AZ12 sind speziell zur Verwendung in Verbindung mit den Röhren der "Harmonischen Serie" vorgesehen (neue Sockelung).
Aufbau: Direkt geheizt. Nickelband. Zwei Einwegsysteme mit in Reihe geschalteten Heizfäden. Anoden an getrennte Sockelkontakte A1 und A2 angeschlossen. AZ1 mit Außenkontaktsockel (8polig); AZ11 und AZ12 mit neuem 8poligen Stahl-Stiftsockel.
Vorläufertype: RGN1064 für AZ1 bzw. AZ11, RGN2004 für AZ12 (mit genau gleichen technischen Daten, jedoch mit altem Stiftsockel).
Hinweise für die Verwendung: Die AZ1 ist die „Einheits"- Gleichrichterröhre für die A-Serie, während die AZ11 und AZ12 als Gleichrichter für die „Harmonische Serie" bestimmt sind (Stahl-Sockelung). AZ1 bzw. AZ11 können auch als Einweggleichrichter verwendet werden, wobei man beide Gleichrichteranoden parallel schaltet und die für Zweiweggleichrichtung vorgesehene Stromstärke entnehmen kann.
Benutzt man für jede Gleichrichterstrecke der Zweiwegschaltung eine Zweiweg-Gleichrichterröhre mit parallel geschalteten Anoden, so kann man aus der Schaltung den doppelten Gleichstrom entnehmen.
Die Röhre AZ11 entspricht vollkommen der Röhre AZ1 und unterscheidet sich nur durch die andere Sockelung. Benötigt man eine höhere Stromstärke als mit der AZ1 bzw. AZ11 zu erzielen ist, so kann man die AZ12 verwenden, die bei einer Transformator-Spannung von 2 * 500 V eff. einen Gleichstrom von 120 mA und bei 2 * 300 V eff. einen Gleichstrom von 200 mA zulässt. Damit dürfte diese Röhre allen bei normalen Rundfunk-Empfängern vorkommenden Anforderungen genügen. Benötigt man für Spezialzwecke noch größere Ströme oder Spannungen, so muss man auf die älteren Röhren, RGN1404 bzw. RGN4004, zurückgreifen. Die RGN1404 ist eine Einweg-Gleichrichterröhre, die bei einer Transformatorspannung von maximal 800 V eff. einen Gleichstrom von etwa 100 mA zulässt. Die Zweiweg-Gleichrichterröhre RGN4004 gestattet dagegen bei einer Transformatorspannung von 2 * 350 V eff. eine Gleichstromentnahme von maximal 300 mA.
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass für einfache Empfänger nach Art des Volksempfängertyps auch die ältere Type RGN354 zur Verfügung steht, die bei Einweggleichrichtung und einer maximalen Transformatorspannung von 250 V eff. einen Gleichstrom von 25 mA ergibt. Bezüglich der Beanspruchungen der Gleichrichterröhren AZ1, AZ11 & AZ12 muss man beachten, dass die Belastungsverhältnisse bei den von den normalen Angaben abweichenden Strom- oder Spannungswerten stets so gewählt werden müssen, dass das Produkt aus der doppelten Transformatorspannung und dem entnommenen Gleichstrom bei den Röhren AZ1 bzw. AZ11 den Wert von 60 000 und bei der Röhre AZ12 den Wert von 120 000 nicht überschreitet. So kann man z. B. errechnen, dass mit der AZ11 bzw. AZ1 bei einer Transformatorspannung von 2 * 450 Volt ein Gleichstrom von 60000 : 90 - das sind ca. 67 mA, zulässig ist. Die Größe der erzielbaren Gleichspannung in Abhängigkeit vom entnommenen Gleichstrom lässt sich aus den im Anhang aufgenommenen Kurven ermitteln, wobei man den Ersatzwiderstand des Transformators zu berücksichtigen hat.
Aus: "Rundfunkröhren - Eigenschaften u. Anwendung" v. Ludwig Ratheiser, Berlin 1939.
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