Erste Rundfunkgenehmigungen Weihnachten 1925

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ID: 240440
Erste Rundfunkgenehmigungen Weihnachten 1925  
24.Dec.10 15:50
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Reinhard Kautenburger (D)
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Reinhard Kautenburger

Als der Rundfunk in Deutschland am 29. Oktober 1923 in Berlin mit seinen Sendungen begann, war in den linksrheinischen französisch besetzten Gebieten Deutschlands wie zb. in Köln, Koblenz , Kaiserslautern und Trier jeglicher Rundfunkempfang verboten. Erst unmittelbar vor Weihnachten am 24.12.1925 wurden durch Verordnung der Rheinlandkommission in Trier wie in den anderen linksrheinishen Städten die ersten amtlichen Genehmigungen erteilt. Der Verkauf von Geräten wurde offiziell erst ab Januar 1926 gestattet. ( Quelle: Aufsatz aus " 2. Trierer Funkausstellung " vom 17. bis 25. November  1928) Dadurch sind die Geräte aus der Anfangszeit des Rundfunks für Sammler aus diesem Gebieten nur sehr selten zu finden.

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Erste Rundfunkgenehmigungen Ergänzungen 
28.Dec.10 14:05
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Reinhard Kautenburger (D)
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Reinhard Kautenburger

Eine Ausnahme betreffend der Rundfunkgenehmigungen in den linksrheinischen Gebieten galt für das Saargebiet. Bedingt durch den Sonderstatus des Saargebietes wurden hier  durch Erlass der Regierungskommission des Saargebietes vom 6.12.1923 der Betrieb und Verkauf von Rundfunkgeräten erlaubt. Damit war ein Rundfunkempfang hier früher möglich als im übrigen linksrheinischen deutschen Gebiet.(Quelle: Unser Sender an der Saar, 50 Jahre Rundfunk an der Saar, S. 13)

 

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