Rechtslage bei copy right von Firmenunterlagen
? Rechtslage bei copy right von Firmenunterlagen
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Hallo Herr Dietrich,
bitte nutzen Sie doch mal die Search-Funktion zum Thema Copyright. Es ist schon viel darüber geschrieben worden.
MfG, bpk
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Copyright bei Hersteller-Unterlagen
Inzwischen haben sich zu viele Beiträge angesammelt, um über den SEARCH mit Stichwort Copyright gut bedient zu werden.
Ich wiederhole deshalb meine Antwort vom 3. Mai 2007 zu technischen Hersteller-Unterlagen:
Technische Unterlagen, direkt vom Hersteller sind z.B. oft mit Verbotsaufdrucken versehen, doch das war zum Schutz von Schaltungen in den ersten Jahren. Danach waren die meisten Firmen froh, nicht um Schaltpläne angebettelt zu werden, weil andere diese Arbeit üernahmen.
Entnimmt man nun Schaltbilder aus anderen Werken, dann ist die Frage des Copyrights zu überprüfen, sind es aber ältere Schaltpläne des Herstellers, dann nicht - kann man generell und kurz erklären.
Mit anderen Worten: Wie Sie selbst erfahren haben, wird man von den meisten Herstellern keine Antwort bekommen. Dies war schon so, als diese noch tätig waren. Original Hersteller-Unterlagen können wir jederzeit bringen - heute auch einzelne Bilder von Geräten.
Auch die Werke von Lange-Nowisch und Schenk-Regelien sind uns frei gegeben, gewisse alte Schemasammlungen haben keinen Rechtsinhaber mehr oder sind public domain. So etwa die US-Sammlungen Beitman und Rider's, sowie SAMS Photofact bis Ende 1963. Diese drei Werke liegen übrigens vollständig bei mir.
Ein Team arbeitet daran, die Rider's Pläne dort zu ergänzen, wo wir noch Lücken zeigen. Heribert Jung wäre froh, wenn sich noch jemand beteiligen würde.
Was mich besonders freuen würde - wenn sich jemand auf das hier meldet - und dann etwas tut:
Noch immer suche ich Mitglieder, denen ich von den interessanten SAMS Photofacts zwecks Scan und Hochladung zustellen dürfte. Die Bearbeitung ist relativ einfach, da alle in der gleichen Art sind und gleiche Qualität aufweisen. Einzig das Anlegen von neuen Modellen (daraus ergebend) setzt minimale Englischkenntnisse voraus. Wenn man die Schaltung lesen kann, findet man noch zusätzliche Angaben, die aber auch fehlen dürfen. Das Schöne an diesen Plänen sind auch die Geräteabbildungen.
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Copyright, Danke für die Klarstellung
Danke Herr Kieck für den Tip, und an Herrn Erb für die Klarstellung,
ich habe zwar auch schon die über 360 Beiträge mit dem Copyright-Stichwort durchforstet, davon behandelten aber nur wenige meine Frage.
Grüsse + + + Gerhard Dietrich
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