Rechtslage bei copy right von Firmenunterlagen

ID: 219672
? Rechtslage bei copy right von Firmenunterlagen 
04.May.10 00:37
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Gerhard Dietrich (D)
Beiträge: 18
Anzahl Danke: 3
Gerhard Dietrich

 

Hallo Radiofreunde,
 
aus meiner früheren Reparaturtätigkeit bei Telefunken besitze ich Unterlagen von Funkgeräten, die ich gerne dem RM zur Verfügung stellen würde.
Allerdings gibt es in den Unterlagen immer diesen Satz:
„Vervielfältigung und Nachdruck, auch auszugsweise, bedürfen unserer
Zustimmung“.
Nun gibt es Telefunken schon lange nicht mehr, 1967 wurde daraus AEG, dann Daimler-Benz, dann DASA, dann EADS und seit 2007 ist der Rechtsnachfolger von Telefunken die „Telefunken Holding AG, Berlin“ (laut Wikipedia).
Eine Mail vor 14 Tagen, an den Rechtsnachfolger mit einer entsprechenden Bitte zwecks Weitergabe der techn. Unterlagen an RM, wurde bisher nicht beantwortet.  
 
Weiß ein RM Mitglied mehr zu diesem Thema, ich bin am Lötkolben besser und sicherer als in Rechtsfragen und möchte natürlich nicht aus Unwissenheit einen Strafbestand riskieren.
 
Grüsse + + + Gerhard Dietrich

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Search 
04.May.10 08:14
59 from 3060

Bernd P. Kieck (D)
Beiträge: 329
Anzahl Danke: 5
Bernd P. Kieck

Hallo Herr Dietrich,
bitte nutzen Sie doch mal die Search-Funktion zum Thema Copyright. Es ist schon viel darüber geschrieben worden.

MfG, bpk

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Copyright bei Hersteller-Unterlagen 
05.May.10 09:56
268 from 3060

Ernst Erb (CH)
Ratsmitglied
Beiträge: 5751
Anzahl Danke: 4
Ernst Erb

Inzwischen haben sich zu viele Beiträge angesammelt, um über den SEARCH mit Stichwort Copyright gut bedient zu werden.

Ich wiederhole deshalb meine Antwort vom 3. Mai 2007 zu technischen Hersteller-Unterlagen:

Technische Unterlagen, direkt vom Hersteller sind z.B. oft mit Verbotsaufdrucken versehen, doch das war zum Schutz von Schaltungen in den ersten Jahren. Danach waren die meisten Firmen froh, nicht um Schaltpläne angebettelt zu werden, weil andere diese Arbeit üernahmen.

Entnimmt man nun Schaltbilder aus anderen Werken, dann ist die Frage des Copyrights zu überprüfen, sind es aber ältere Schaltpläne des Herstellers, dann nicht - kann man generell und kurz erklären.

Mit anderen Worten: Wie Sie selbst erfahren haben, wird man von den meisten Herstellern keine Antwort bekommen. Dies war schon so, als diese noch tätig waren. Original Hersteller-Unterlagen können wir jederzeit bringen - heute auch einzelne Bilder von Geräten.

Auch die Werke von Lange-Nowisch und Schenk-Regelien sind uns frei gegeben, gewisse alte Schemasammlungen haben keinen Rechtsinhaber mehr oder sind public domain. So etwa die US-Sammlungen Beitman und Rider's, sowie SAMS Photofact bis Ende 1963. Diese drei Werke liegen übrigens vollständig bei mir.

Ein Team arbeitet daran, die Rider's Pläne dort zu ergänzen, wo wir noch Lücken zeigen. Heribert Jung wäre froh, wenn sich noch jemand beteiligen würde.

Was mich besonders freuen würde - wenn sich jemand auf das hier meldet - und dann etwas tut:
Noch immer suche ich Mitglieder, denen ich von den interessanten SAMS Photofacts zwecks Scan und Hochladung zustellen dürfte. Die Bearbeitung ist relativ einfach, da alle in der gleichen Art sind und gleiche Qualität aufweisen. Einzig das Anlegen von neuen Modellen (daraus ergebend) setzt minimale Englischkenntnisse voraus. Wenn man die Schaltung lesen kann, findet man noch zusätzliche Angaben, die aber auch fehlen dürfen. Das Schöne an diesen Plänen sind auch die Geräteabbildungen.

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Copyright, Danke für die Klarstellung 
05.May.10 12:16
308 from 3060

Gerhard Dietrich (D)
Beiträge: 18
Anzahl Danke: 3
Gerhard Dietrich

Danke Herr Kieck für den Tip, und an Herrn Erb für die Klarstellung,

ich habe zwar auch schon die über 360 Beiträge mit dem Copyright-Stichwort durchforstet, davon behandelten aber nur wenige meine Frage.

Nun kann ich die Schaltpläne hochladen, ohne Furcht vor Rechtsverstößen und den Folgen durch Abmahn-Anwälte.  

Grüsse + + + Gerhard Dietrich

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