RG48 (RG48)

ID: 180723
Dieser Artikel betrifft das Bauteil: Zur Röhre/Halbleiter

RG48 (RG48) 
03.Jan.09 22:50
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Gerd Junginger (D)
Beiträge: 159
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Gerd Junginger

Hallo,

von Telefunken wird als erstes Fertigungsdatum 1933 genannt. Produziert wurden bis 1945 laut Fertigungsunterlagen TFK insgesamt 11565 Stück.  Danach wurden bis 1948 noch 24 produziert.

Sammlergrüße

Gerd Junginger

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Bitte um genaue Quellenangabe 
04.Jan.09 09:50

Ernst Erb (CH)
Ratsmitglied
Beiträge: 5746
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Ernst Erb

Grüezi Herr Junginger
Danke für Ihre guten Meldungen. Allerdings fehlt eine nachvollziehbare Quellenangabe. Die Nennung Telefunken kann irgend etwas bedeuten ... Könnten Sie das bitte noch ergänzen: Titel, Publikationsdatum, wenn möglich Seiten-Nummer etc. wenn möglich auch Autor des Beitrages.
Danke.

Bitte schreiben Sie mir danach, damit ich das hier dann löschen kann.

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04.Jan.09 10:47

Gerd Junginger (D)
Beiträge: 159
Anzahl Danke: 4
Gerd Junginger

Hallo Herr Erb,

ja es gibt ein Dokument von Telefunken mit der Bezeichnung "Die Fertigung der Werke" die sowohl die Gesamtzahlen, als auch einzelne Produktionsdaten enthält.  Ich kenne zufällig den Sammler, der die originalen Dokumente besitzt, aber unerwähnt bleiben möchte.  Abgesehen davon, wurden Teile der Dokumentation an anderer Stelle schon vorher veröffentlich.

Die Frage für mich ist, ob wir überhaupt solche Zahlen ohne weiteres veröffentlichen dürfen und nicht gegen Urheberrecht verstoßen ? Da in diesem Dokument Angaben bis 1974 enthalten sind, wäre doch die Frist noch nicht abgelaufen (70 Jahre ?).  Wie beurteilen sie das ?

Grüße

Gerd Junginger

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Urheberrecht 
04.Jan.09 14:11

Ernst Erb (CH)
Ratsmitglied
Beiträge: 5746
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Ernst Erb

Grüezi Herr Junginger
Danke für Ihr Interesse zur Sorgfaltspflicht.
Solche Herstellerinformationen sind zum Zeitpunkt zum Teil von "bitte so oft als möglich veröffentlichen" bis hin zu "geheim" eingestuft, je nachdem was es ist und wie lange es her ist.

Besipiel Schaltpläne (weil immer wieder ein Thema): Spätestens einige Jahre nach der Erscheinung eines Modells z.B. hatte ein Hersteller das Interesse, sich nicht mehr mit Schalplänen abgeben zu müssen und hat diese "Pflicht" einem "Vertreiber" - z.B. Lange Berlin abgetreten, der daraus einen Erwerb aufbaute, wie das auch Schaltplanwerke in Karten- oder Buchform taten. Aber auch diese hatten mit der Zeit entweder ihre Werke ausverkauft oder - wie bei Lange kein Interesse, wegen eines geringen Betrages tonnenweise Schaltpläne so zu organisieren, um hin und wieder einzelne einem Sammler verkaufen zu können. Darum bekamen wir in diesem Fall von Lange auch das Recht zu veröffentlichen.

Andere Unterlagen wie Produktionszahlen, die lange zurück liegen, sind sowieso frei. Leider geistern viel zu viele Meinungen über Fristen durch die Internet-Welt. Das war zu verschiedenen Zeiten und bei verschiedenen Ländern unterschiedlich. Details führen hier zu weit. Nur ein Beispiel aus einem anderen Gebiet: Ein Patent hat je nach Land (und Epoche) etwa eine Schutzfrist von 12 bis 16 Jahren. Für den Eigenbedarf darf man die immer ausnutzen. Nach Verfall auch für kommerzielle Zwecke. Oft ist es sogar so, dass man ein Patent durch Nichtzahlung der Patentgebühren viel früher verfallen lässt. Ich hatte sogar zwei Patente angemeldet, erhalten, und sofort fallen gelassen, nur um zu verhindern, dass die Idee von irgend einer Firma patentiert und teuer in Lizenz gegeben wird, was die Entwicklung (Ökologie) gehindert hätte.

Natürlich müssen Sie den Sammler nicht erwähnen, wenn er dies nicht möchte. Wenn an anderer Stelle veröffentlicht, haben Sie ja die Daten sowieso. Wichtig wäre aber doch zumindest zu schreiben "aus Telefunken-Unterlagen mit Titel "Die Fertigung der Werke" vom ???? (Datum), wenn möglich Ort". Vielleicht gibt es auch einen Urheber (natürlich ohne Urheberrecht ;-)

Urheberrecht bedingt "ein Werk", sei es eine besondere Fotografie, die man kommerziell nutzen möchte, ein Buch, Heft etc. das man verkauft - sonst hat man kein wirtschaftliches Interesse. Das ist der eine Teil. Der andere ist das "Ansehen", das mit dem wirtschaftlichen Interesse nichts zu tun hat - aber wieder mit "einem Werk", was auch ein Aufsatz sein kann. Eine nicht reine Fleissarbeit (wie das Telefonbuch), sondern wo eine "Eigenart" mit eingeht. Reine Geschäftsprozesse (wenn öffentlich zugänglich), Preise, Prospekte etc. sind da wirklich "nicht dabei".

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