TELEFUNKEN Garantiekarte nennt auch PHILIPS

ID: 540829
Dieser Akrtiel betrifft den Hersteller: Zur Firma

? TELEFUNKEN Garantiekarte nennt auch PHILIPS 
12.Jun.20 13:43
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Harald Giese (D)
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Harald Giese

Im Karton einer ACH1 vom Sept. 1941 (Telefunken Code "fz") fand ich neben dem Datenblatt auch den hier im linken Bild gezeigten Comic - Beipackzettel.

Solch ein Zettel findet sich zwar auch in anderen frühen Telefunken Röhrenkartons und wurde auch schon im RM auf der Telefunken - Firmenseite hochgeladen, jedoch erkennt man einen signifikanten Unterschied: Bei dem links gezeigten Zettel erscheint unten auf der Röhren - Garantiekarte die "Deutsche Philips Ges.", bei dem bereits füher hochgeladenen Zettel (rechtes Bild) nicht.

Kennt jemand den Grund dafür?

Beide Bilder können durch Anklicken in voller Auflösung betrachtet werden.


 

 


Für diejenigen, die die alte deutsche Sütterlin - Schrift in den Sprechblasen nicht lesen können, hier die Transliteration:

Bild 1: Kunde:"Bitte um kostenlosen Ersatz, sie ist nämlich kaputt."

Bild 2: Verkäufer: "- und wo ist der Garantieschein?!"

Bild 3: Verkäufer: "Ohne Garantieschein gibt es keine Röhre ersetzt!!"

Bild 4: Kunde: "Nächstes Mal hebe ich aber den Garantieschein auf!"


Mit freundlichen Grüßen, Harald Giese

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TELEFUNKEN Garantiekarte nennt auch PHILIPS 
10.Jul.20 11:33
215 from 1629

Manfred Rathgeb (D)
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Sehr geehrter Herr Giese,

eine abschließende Klärung wird ohne umständliche Recherchen nicht möglich sein. Auf der rechten Garantiekarte wird eine Garantie nur in allgemeiner Form und nur für Telefunken zugesagt. Der linke Zettel stellt die von beiden Firmen gemeinsam verwendete Garantieurkunde dar, aber jeweils nur auf die eigene Firma bezogen, d.h. Telefunken gibt nur für Röhren von Telefunken und die Dt. Philips nur für ihre Produkte eine Garantie.                                                                                                                               Auf dieser Karte wird nun aber der Umfang der Garantie konkretisiert (also Ausschluß der Garantie bei durchgebrannten Heizfäden etc)  und ist bei beiden Firmen gleich. Noch ein weiterer wesentlicher Unterschied zur rechten Seite: Bei der gemeinsamen Urkunde muß auch der Käufer und nicht nur der Händler angegeben und es muß außer der Garantiekarte auch die Originalrechnung für das Gerät mit vorgelegt werden!                                                                                                                                        Mit dem "Doppelnachweis" sollte der Mißbrauch der Garantiekarten erschwert werden. Die Ausgestaltung und Gleichrichtung des Garantierechts beruht wohl auf Gesetzgebung und Rechtsprechung. Daß beide Firmen jetzt aber auch noch eine Karte gemeinsam verwenden, kann auf Verordungen der Kriegsbewirtschaftung beruhen (Gleichschaltung sowie Einsparungen an Kosten und  Materialien)

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Rathgeb

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TELEFUNKEN Garantiekarte nennt auch PHILIPS 
10.Jul.20 17:52
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Rüdiger Walz (D)
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Rüdiger Walz

Es sieht für mich so aus, dass die linke Garantiekarte sich auf die Röhrenerstbestückung eines Gerätes bezieht, die hier von Valvo (Philips) oder Telefunken sein kann. Daher muß auch der Kaufbeleg oder Teilzahlungsvertrag für das Gerät mitgegeben werden.

Der rechte Grantieschein wurde einzelnen Röhren beigepackt, die natürlich nur von einer bestimmten Firma sind. Dieser Comic ist in Telefunken Röhrenverpackungen zu finden.

Grüsse

Rüdiger Walz

 

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