funkwe-zit: Netzanschluss mit oder ohne Schutzleiter

ID: 543980
? funkwe-zit: Netzanschluss mit oder ohne Schutzleiter 
08.Sep.20 13:03
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Dieter ADAM (D)
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Ich habe einen Decent 306 erstanden, bei dem ein zweiadriges Netzkabel angebracht ist.
Auf dem Foto beim RM ist auch ein zweiadriges Kabel für schutzisolierte Geräte zu sehen.
Da das Gerät aber am Gehäuse Metallteile und der Plattenspieler eine Metallausführung ist,
müsste das Gerät doch ein Netzkabel mit Schutzleiter haben, oder gab es diese Vorschrift in der DDR nicht?

 

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funkwe-zit: Netzanschluss mit oder ohne Schutzleiter 
08.Sep.20 16:33
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Wolfgang Eckardt (D)
Ratsmitglied
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Wolfgang Eckardt

Hallo Herr Adam,

auch in der DDR galten Gesetze und Normen, nur wurden sie nicht als DIN-Normen bezeichnet sondern erhielten um 1955 den Namen TGL (Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen). Gerade für technische Normen gab es für die TGL ähnlich lautende Formulierungen wie bei den DIN-Normen - sie hießen nur anders, erfüllten aber den gleichen Zweck.

Bei der von Ihnen angefragten Schutzisolierung geht es doch prinzipiell darum, dass schutzisolierte Geräte ein zweipoliges Anschlusskabel haben dürfen und durch ein Symbol mit zwei ineinanderliegenden Quadraten gekennzeichnet sind, welche die doppelte Isolierung andeuten. Sie können aber auch elektrisch leitende Oberflächen oder leitfähige berührbare Teile haben. Ein Schutzleider darf nicht am Gehäuse angebracht werden.
Diese Festlegungen und die erforderlichen Bedingungen dazu sind in DIN EN61140 bzw. in der TGL 200-0602/03   (Schutzmaßnahmen in elektrotechnischen Anlagen), Absatz 4 formuliert, deren Wortlaut ich Ihnen als Fachmann auszugsweise gern zeigen möchte:


 4. SCHUTZSISOLERUNG

4.1. Die Körper elektrotechnischer Betriebsmittel sind mit Isolierstoff von solcher mechanischen und elektrischen Festigkeit, chemischen, thermischen und klimatischen Widerstandsfähigkeit sowie Alterungsbeständigkeit 
     - zu umgeben (Schutzisolierumhüllung) oder 
     - von den aktiven Teilen zu isolieren (Schutzzwischenisolierung oder verstärkte Isolierung),
daß unter Berücksichtigung der Betriebs- und Umgebungsbedingungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Betriebsmittel keine Fehlerspannung an den berührbaren Teilen auftreten kann (Betriebsmittel der Schutzklasse II nach TGL 21366). 
Für elektrotechnische Betriebsmittel, deren Abdeckungen zum Schutz gegen das Berühren aktiver Teile ausschließlich aus Isolierstoff bestehen (Vollisolierung), z. B. Heizkissen, Wärmedecken, elektrisch beheizte Fußwärmer (Wärmeschuhe) oder Plastschlauchleitungen, gelten die Festlegungen nach TGL 200-0602/02 Abschnitt „Schutzabdeckung“.

4.2. Die der Schutzisolierung dienenden Isolierstoffe dürfen an keiner Stelle durch elektrisch leitende Medien so durchbrochen oder in ihrem Isoliervermögen so gemindert werden, daß die Möglichkeit des Auftretens einer Fehlerspannung an den berührbaren Teilen des elektrotechnischen Betriebsmittels besteht.

4.3. Die der Schutzisolierung dienenden Isolierstoffe müssen mindestens dem Isoliervermögen der Isolationsgruppe 7 nach TGL 20445/03 entsprechen.

4.4. Am Körper elektrotechnischer Betriebsmittel der Schutzklasse II nach TGL 21366 dürfen keine Schutzleiteranschlußstelle nach TGL 7783 vorhanden und auch kein Schutzleiter sowie kein Kondensator angeschlossen sein. Der Anschluß von Erdungsleitungen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Betriebsmittel oder von Potentialausgleichleitungen, z.B. an elektromedizinische Geräte nach TGL 200-1703/01. ist zulässig.

Müssen Schutzleiter durch Betriebsmittel der Schutzklasse II hindurchgeführt oder in deren Inneren verbunden werden, z.B. in schutzisolierten Abzweigkästen, so sind der Schutzleiter und seine Verbindungselemente von den inaktiven Teilen ebenso zu isolieren, wie die aktiven Teile.

4.5. Schäden an den der Schutzisolierung dienenden Isolierstoffen dürfen nur unter Verwendung von Original-Ersatzteilen oder nach den Festlegungen des Herstellers der schutzisolierten Betriebsmittel beseitigt werden.

4.6. Schutzisolierte Betriebsmittel sind mit dem Schutzisolierungszeichen (zwei ineinanderliegende Quadrate) nach TGL 34364 an einer äußerlich sichtbaren Stelle zu kennzeichnen.


Wenn Sie Ihren neuerworbenen "DECENT 306" genauer untersuchen, werden Sie hoffentlich alles noch so vorfinden, dass die Bedingungen für eine Schutzisolierung mit 2-poligem Netzkabel erfüllt sind.

Mit freundlichen Hobbygrüßen

Wolfgang Eckardt

 

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08.Sep.20 19:38
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Dieter ADAM (D)
Beiträge: 54
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Sehr geehrter Herr Eckardt,
vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Sie haben Recht, auf dem Typenschild des Plattenspielerchassis Decent 006 ist das doppelte Quatrat, also Schutzisolierung.

Ich war der Meinung, das auf keinen Fall bei einem Defekt Netzspannung an die zugänglichen Metallteile kommen darf.
Was z.B. bei einer abgerissene Netzleitung oder einer defekten Motorwicklung passieren kann.

Dann bin ich ja beruhigt und kann das zweiadrige Kabel lassen. Denn ein dreiadriges Netzkabel mit Schukostecker ist wesentlich dicker und würde kaum zusammen mit dem Tonabnehmerkabel in das Kabelfach passen.

Mit freundlichen Grüßen

D. Adam

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08.Sep.20 22:01
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Steffen Thies (A)
Redakteur
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Hallo Herr Adam,

nun ja, ein beschädigtes Kabel ist ein Fall, der möglicherweise nicht abgedeckt wird. Ein Schluß der Motorwicklung darf aber nicht dazu führen, daß Spannung auf berührbare Teile gelangt - das fordert die Schutzisolierung. Wenn Sie genauer schauen, werden Sie sicher Motorlager aus Gummi entdecken, das Ritzel oder ein Zwischenrad wird aus Kunststoff sein etc.

Grüße,

Steffen Thies

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