• Jahr
  • 1923/1924
  • Kategorie
  • Rundfunkempfänger (Radio - oder Tuner nach WW2)
  • Radiomuseum.org ID
  • 16141
    • anderer Name: Heinemann-s

 Technische Daten

  • Anzahl Röhren
  • 2
  • Hauptprinzip
  • Geradeaus oder Audion mit Rückkopplung; 1 NF-Stufe(n)
  • Anzahl Kreise
  • 1 Kreis(e) AM
  • Betriebsart / Volt
  • Akku und/oder Batterie
  • Lautsprecher
  • - Für Kopfhörer oder NF-Verstärker
  • Material
  • Gerät mit Holzgehäuse

Die GFGF Zeitschrift Funkgeschichte bringt interessante Artikel zu Radios, Funkwesen und Medien. Bei Radiomuseum.org finden Sie die vollständigen Hefte früherer Ausgaben als PDF zum Download.

  • von Radiomuseum.org
  • Modell: AE60 - Radio Lloyd; Heinag; Berlin C
  • Bemerkung
  • Gegen die Annahme "wahrsch.Import, siehe Radio 1923, S.367" spricht die Verwendung der RE11 mit EW-Vorwiderständen (siehe Abb.).
    Eher ist Export anzunehmen, weil in Deutschland 1923/24 der Frequenzbereich nicht veränderbar sein drfte und die Geräte teilweise sogar plombiert wurden. Steckspulen waren 1923 sicher illegal!
  • Datenherkunft extern
  • E. Erb 3-907007-36-0
  • Datenherkunft
  • Radiokatalog Band 2, Ernst Erb
  • Schaltungsnachweis
  • Info Dr. H. Börner without schematic
  • Bildnachweis
  • Das Modell ist im «Radiokatalog» (Erb) abgebildet.

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 Forum

Forumsbeiträge zum Modell: Radio Lloyd; Heinag;: AE60

Threads: 1 | Posts: 1

Die RTV (Reichs-Telegraphenverwaltung) erließ 1923 u.a. folgende Vorschriften (in leicht gekürzter Form):

1)  es können Detektor- und Audionempfänger mit folgendem Wellenbereich verwendet werden:
   a) 250 bis 500 m mit einer Selektivität, die einem normalen Primärempfänger entspricht.
   b) der Bereich kann erhöht werden bis 700 m, wenn wenigstens im Bereich
500-700 m die Selektivität der eines normalen Sekundärempfängers entspricht.

2) Audionempfänger dürfen auch bei erhöhter Heiz-bzw. Anodenspannung nicht schwingen.

3) Es muss sichergestellt sein, dass durch Hinzunahme von weiteren Abstimmmitteln, ohne dass der Empfänger geöffnet wird, keine Änderung des Wellenbereichs eintritt.

4) Der Empfänger muss plombierbar sein (!)

sowie: Jeder fertig zusammengestellte Rundfunkempfänger muss, bevor er die Fabrikationswerkstätte verlässt, von besonders Beauftragten der RTV auf seine Zulässigkeit überprüft, gestempelt und, soweit möglich, plombiert worden sein.

Alles aus Angst, es könnte jemand über 700 m hinaus abhören, z.B. Wirtschaftsfunk, Telegramme und was sonst noch sich von Staats wegen auf Langwelle abspielte. "Telegraphengeheimnis".

Deshalb war der AE60 höchstens für den Export gedacht. Im Inland wäre er völlig illegal gewesen! Zumal er über einstellbare Rückkopplung verfügte...

Konrad Birkner † 12.08.2014, 03.Dec.08

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